Forcieren Sie die Beratung hinsichtlich der GoBD und Verfahrensdokumentation?

Die Finanzverwaltung fordert, bei einer Betriebsprüfung, die Vorlage einer GoBD-konformen Verfahrensdokumentation, siehe BMF-Schreiben vom 11.07.2019. Aus dem Mandatsverhältnis folgt für Kanzleien eine nachweisliche Informations-, Hinweis- und Belehrungspflicht, hinsichtlich der GoBD und deren Rechtsfolgen.
Bewerten Sie die Abläufe in Ihrer Kanzlei
Sind Sie Ihrer Informations-, Hinweis- und Belehrungspflicht, hinsichtlich der GoBD und Verfahrensdokumentation, nachweislich nachgekommen?
Haben Sie sich mit dem Thema "GoBD-konforme Verfahrensdokumentation" auseinandergesetzt?
Haben Sie sich mit dem Thema "GoBD" auseinandergesetzt?
Haben Sie Ihre Mitarbeiter für diese Themen sensibilisiert?
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Forcieren Sie in Ihrer Kanzlei allgemein die betriebswirtschaftliche Beratung?

Aufträge werden, aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung der Mandate, immer zeiteffizienter abgewickelt, bei sinkenden Umsatzvolumen. Die Finanzbuchhaltung, als traditionelle Dienstleistung, verliert somit immer mehr an. Attraktivität. Neben der Gestaltungsberatung wird vor allem die betriebswirtschaftliche Beratung zukünftig, diesen Leistungsbereich annähernd ersetzen
Bewerten Sie die Abläufe in Ihrer Kanzlei
Sehen Sie in dem Voranschreiten der Digitalisierung bei Ihren Mandanten mögliche Umsatzrückläufe im Bereich der traditionellen Finanzbuchhaltung?
Geben Ihre Mitarbeiter Hinweise, bei welchen Mandanten eine betriebswirtschaftliche Beratung sinnvoll wäre?
Bestehen Nachfragen Ihrer Mandate, hinsichtlich einer betriebswirtschaftlichen Beratung?
Hat Ihre betriebswirtschaftliche Beratung eine bedeutsame Auswirkung auf Ihren Umsatz?
Sehen Sie eine Verfahrensdokumentation als umsatzsteigernden Faktor Ihrer betriebswirtschaftlichen Beratung?
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Forcieren Sie in der Kanzlei ein Qualitätsmanagement?

Das Qualitätsmanagement steht, als Qualitätsfaktor, in Wechselbeziehung mit der Wettbewerbssituation und Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, speziell das Qualitätsmanagement, nach DIN EN ISO 9001:ff.
Bewerten Sie das Qualitätsmanagement in Ihrer Kanzlei:
Führen Sie regelmäßig Mandantenbefragungen durch, hinsichtlich der Zufriedenheit, im Hinblick der Verbesserung Ihrer Dienstleistungen und der Mandantenbindung?
Besteht ein gut organisiertes Forderungsmanagement?
Finden regelmäßig Überprüfungen, hinsichtlich der Deckungsbeiträge Ihrer Aufträge statt?
Könnte die Einführung eines Qualitätsmanagements, bspw. nach DIN EN ISO 9001:ff, nach Ihrer Einschätzung zur weiteren Verbesserung Ihrer Kanzleistrukturen beitragen?
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Wo sehen Sie selbst, innerhalb Ihrer Kanzlei, Verbesserungspotentiale:
Rechnungslegung:
Digitalisierung:
Datenschutz:
Automatisierung:
Forderungsmanagement:
Betriebswirtschaftliche Beratung:
Mandantenbindung:
Mitarbeiterbindung:
Arbeitsschutz:
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Wo sehen Sie selbst, innerhalb Ihrer Mandantschaft, Verbesserungspotentiale:
Verfahrensdokumentation:
Datenschutz:
Betriebswirtschaftliche Beratung:
Digitalisierung:
Kostenrechnung:
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